• Solarpark-Oberlauda-Home
  • Luftbild-Oberlauda-klein
  • BrgerEnergieBET3 Header

Mitglieder

Die Mitgliedschaft können erwerben:

  • natürliche Personen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts

...die ihren Wohn- oder Betriebssitz bzw. ihre steuerliche Betriebsstätte vorzugsweise im Umkreis von 75 km um den Sitz der Genossenschaft haben sollen.

Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag einem anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber an seiner Stelle Mitglied wird. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende unbedingte Erklärung des Beitritts und Zulassung durch den Vorstand.

Mitgliederstand

Mitgliederanzahl 67
Anteilsbestand 1029
Wert der Anteile 514.500 €
Stand 01.10.2013

Anteile

  1. Der Geschäftsanteil beträgt 500 €.
  2. Der Geschäftsanteil ist sofort voll einzuzahlen.
  3. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich mit mindestens einem Geschäftsanteil (Pflichtanteil) an der Genossenschaft zu beteiligen.
  4. Ein Mitglied kann sich über die Pflichtanteile hinaus mit Zustimmung des Vorstandes mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Die höchstmögliche Beteiligung des einzelnen Mitglieds wird auf maximal 200 Geschäftsanteile begrenzt. Die Beteiligung eines Mitglieds mit einem weiteren Geschäftsanteil darf mit Ausnahme bei einer Pflichtbeteiligung erst zugelassen werden, wenn die Geschäftsanteile voll eingezahlt sind. Das gleiche gilt für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen. Für die Einzahlung gilt Absatz 2 entsprechend.
  5. Die auf den/die Geschäftsanteile geleisteten Einzahlungen zuzüglich sonstiger Gutschriften und abzüglich zur Verlustdeckung abgeschriebener Beträge bilden das Geschäftsguthaben eines Mitglieds.
  6. Das Geschäftsguthaben darf, solange das Mitglied nicht ausgeschieden ist, von der Genossenschaft nicht ausgezahlt, nicht aufgerechnet oder im geschäftlichen Betrieb der Genossenschaft als Sicherheit verwendet werden. Eine geschuldete Einzahlung darf nicht erlassen werden; gegen diese kann das Mitglied nicht aufrechnen.
  7. Die Abtretung oder Verpfändung des Geschäftsguthabens an Dritte ist unzulässig und der Genossenschaft gegenüber unwirksam. Eine Aufrechnung des Geschäftsguthabens durch das Mitglied gegen seine Verbindlichkeiten gegenüber der Genossenschaft ist nicht gestattet. Für das Auseinandersetzungsguthaben gilt §10 der Satzung.

Bilder & Karte

  • BrgerEnergieBET3 Auswahl Entstehung
    Entstehung
  • BrgerEnergieBET3 Auswahl Heute
    Heute
  • BrgerEnergieBET3 Auswahl Map
    Karte

Unsere Partner

  • S I1TBB WR 3c 0
  • logo lk s
  • logo energiewende s
  • logo energieagentur s
  • logo bioenergieregion s
  • Stadtwerk Tauberfranken

Kontakt

BürgerEnergie Tauberfranken eG

Abt-Hauck-Straße 4
97922 Lauda-Königshofen

telefon 09343 580400
telefax 09343 580401
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

zum Formular

Wissenswertes